Unfallversicherung

Bei einer Teilnahme von Angeboten eines Familienzentrums, die sich auch an die Eltern und/oder Geschwister richtet, besteht keine gesetzliche Unfallversicherung. Solche Angebote (z.B. Beratung von Eltern und Familie, ein Familiencafè etc.) berühren allein den Freizeitbereich eines jeden Teilnehmers. Für notwendige Behandlungskosten kommt dann die jeweilige (gesetzliche oder private) Krankenversicherung des Verletzen auf.